Entscheide:
»BGE 139 V 490«: Art. 38 Abs. 4 ATSG betreffend Fristenstillstand an Ostern
Literatur:
»ius.focus 3/2013, S. 23«: betreffend Klagebewilligung und Gerichtsferien (Art. 145 Abs. 1 und Art. 209 Abs. 3 und 4 ZPO)
»Berti, Stephen V.«: Einführung in die schweizerische Zivilprozessordnung, Helbing Lichtenhahn Verlag, Basel, 2011, ISBN: 978-3-7190-2976-0, betreffend Fristenbeginn bei Klagebewilligung (ab Eröffnung)
»BGer 5A_771/2014«: Anfechtung eines StWE-Versammungsbeschlusses durch Schlichtungsbegehren innert 30 Tagen ist rechtzeitig. Danach erfolgt gewöhnliche Klagebewilligung von drei Monaten.
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